Revision Jugendarbeitsschutzverordnung

Schweizerische Gewerbezeitung – Auf Drängen des sgv und der Branchenverbände hat der Bundesrat 
die Jugendarbeitsschutzverordnung revidiert. Jugendliche müssen nun nicht länger das 18. Altersjahr abwarten,
 bis sie «gefährliche» Arbeiten in ihrem erlernten Beruf verrichten dürfen.

Mit der Revision der Jugendarbeitsschutzverordnung ermöglicht der Bundesrat allen Jugendlichen mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ oder Eidgenössischen Berufsattest EBA unabhängig von ihrem Alter die uneingeschränkte Ausübung ihres erlernten Berufes.

Die bestehende Lücke führte auch bei den Unternehmen zu grosser Verunsicherung im Umgang mit 
der Anstellung von ausgebildeten Jugendlichen. Die neue Bestimmung schafft nun die notwendige Rechtssicherheit. Die Änderung wird voraussichtlich per 1. Juli in Kraft gesetzt.

Zum Artikel der Schweizerischen Gewerbezeitung.

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