Revision Jugendarbeitsschutzverordnung
Mit der Revision der Jugendarbeitsschutzverordnung ermöglicht der Bundesrat allen Jugendlichen mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ oder Eidgenössischen Berufsattest EBA unabhängig von ihrem Alter die uneingeschränkte Ausübung ihres erlernten Berufes.
Die bestehende Lücke führte auch bei den Unternehmen zu grosser Verunsicherung im Umgang mit der Anstellung von ausgebildeten Jugendlichen. Die neue Bestimmung schafft nun die notwendige Rechtssicherheit. Die Änderung wird voraussichtlich per 1. Juli in Kraft gesetzt.