Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats empfiehlt, nicht auf die Kertellgesetzrevision einzutreten. Dies ist erfreulich. Bereits das geltende Recht erlaubt die wirksame Bekämpfung wettbewerbsschädigender Abreden. Die geplante Einführung automatischer Sanktionen ohne jegliche vorgängige Untersuchung auch gegen punktuell wettbewerbsfördernde Absprachen ist absurd.
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