Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

Am 23. März 2021 hat der Grosse Rat den Beitritt des Kantons Aargau zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vollumfänglich angenommen. Zu den unbestrittenen neuen Zuschlagskriterien wie «Nachhaltigkeit» und «Plausibilität des Angebotes» sind auch, unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz, die Kriterien «Verlässlichkeit des Preises» und die «Preisniveauklausel» gutgeheissen worden. Der Kanton Aargau ist jetzt gefordert, die Formulierung vom Bundesgesetz zu über-
nehmen. Für die Umsetzung der neuen Zuschlagskriterien sind durch den Schweizerischen Baumeisterverband bereits gute Parameter erarbeitet worden. Nun gilt es den Paradigmen-
wechsel, welcher mehr Qualitätswettbewerb, mehr Nachhaltigkeit und mehr Innovation beab-
sichtigt, nicht nur auf der Kantonsebene, sondern auch bei Ausschreibungen in den Gemeinden umzusetzen.

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