Gewerkschafts-Aktionen
Diese Aktionen sind rechtswidrig. Sie verletzen die Friedenspflicht. Zudem gilt das unbefugte Betreten eines Baustellenareals als Hausfriedensbruch, und bei Betriebsblockaden ist mit Nötigungen und Sachbeschädigungen zu rechnen. Die Polizei ist beizuziehen.
Wertvolle Hinweise für das Verhalten in Arbeitskonflikten und in einem vertragslosen Zustand finden Sie in den Merkblättern anbei.
Unter der Hotline 044 258 82 00 oder unter rechtsdienst@baumeister.ch erhalten von den Aktionen betroffene Unternehmer massgeschneiderte Beratung und Unterstützung.