Zum 1. Mai 2015 tritt eine Änderung der Durchführungsverordnung des europäischen Zollkodex in Kraft: Die Änderung hat Auswirkungen auf Schweizer Arbeitgeber, die ihren deutschen Arbeitnehmern ein Firmenfahrzeug für die private Nutzung zur Verfügung stellen. Im neuen Merkblatt wird aufgezeigt, wie schweizerische Unternehmen und ihre Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland rechtlich korrekt vorzugehen haben, um Sanktionen möglichst zu vermeiden.
Zum Merkblatt des Schweizerischen Baumeisterverbandes