Mitgliederveranstaltung "Anpassungen in der neuen BauAV"
Nach der Begrüssung durch den Geschäftsführer Pascal Johner führte uns Rolf Gabathuler, Fachspezialist und Mitglied des sicuro ASA-Pools, kompetent und stilsicher durch die beiden Informationsveranstaltungen. Mit Daniel Braun, nahm auch ein Sicherheitsfachmann der SUVA an beiden Anlässen teil und stand jeweils nach der Präsentation unseren Mitgliedern für Fragen zur Verfügung.
Ausgangslage / Dauer der Umsetzung vom Revisionsentwurf bis zur in Kraftsetzung
- In den Jahren 2018 und 2019 erstellte die EKAS-Fachkommission 12 im Auftrag der EKAS einen Revisionsentwurf der Bauarbeitenverordnung 2005 zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
- An der Sitzung vom 3. Dezember 2019 verabschiedete die Fachkommission 12 der EKAS den gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Revisionsentwurf.
- Nach der ersten Ämterkonsultation führt das BAG von Ende Mai bis Mitte September 2020 eine breit angelegte Vernehmlassung durch. Nach Auswertung der Vernehmlassung führte das BAG eine zweite Ämterkonsultation durch und legte anschliessend das Geschäft dem Bundesrat vor.
- Am 18. Juni 2021 verabschiedete der Bundesrat die Bauarbeitenverordnung 2022.
- Die Suva informierte alle von den Änderungen betroffenen Verbände und Betriebe über die Bauarbeitenverordnung 2022.
- Die Bauarbeitenverordnung 2022 tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen in der neuen BauAV finden in folgenden Kapiteln statt:
- Kapitel 2 der BauAV für alle Bauarbeiten
- Kapitel 3 der BauAV für Arbeiten auf Dächern
- Kapitel 4 der BauAV für den Gerüstbau
- Kapitel 5 der BauAV für Gräben, Schächte und Baugruben
- Kapitel 6 der BauAV für Rückbau- und Abbrucharbeiten
- Kapitel 7 der BauAV für Untertagearbeiten
Die restlichen Kapitel wurden nicht verändert oder sind nicht relevant für das Bauhauptgewerbe.
Alle weiteren Informationen zur BauAV finden Sie unter folgenden Links:
https://b-f-a.ch/media/documents/21-10-18-BFA-BauAV-2022-D.pdf