
Stellenmeldepflicht ab 1. Juli 2018

Damit erhalten die inländischen Stellensuchenden einen zeitlichen Vorsprung gegenüber ausländischen Arbeitskräften auf dem Stellenmarkt. Die meldepflichtigen Stellen unterliegen einem Publikationsverbot von fünf Arbeitstagen.
Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten sowie ein Flyer mit den wichtigsten Informationen sind auf www.arbeit.swiss aufgeschaltet.