Unbedenklichkeitserklärung / Armeeleistungen in Bottenwil
Im Wiedererwägungsgesuch vom 20. Juli 2017 erläuterte die Zivilschutzstelle Suhrental-Uerkental die neue Sachlage. Als Ergänzung zum ersten Schreiben vom 17. Juli 2017 werden weitere Gründe genannt, weshalb die Armeeleistungen bewilligt werden sollen.
Der Baumeister Verband erfuhr erst am Freitag, 21. Juli 2017, via Medien, weshalb die Bausumme von CHF 225‘000 nicht der Privatwirtschaft zugeführt werden soll. Der Verband findet es befremdend, dass die Medien bereits während der Wiedererwägungsphase informiert wurden, ohne die Antwort des Baumeister Verbandes abzuwarten. Vielmehr hat der Verband eine vollständige und sachgemässe Begründung für den Armeeinsatz erwartet.
Die Begründungen, die via Medien kommuniziert wurden, hat der Baumeister Verband Aargau intensiv geprüft. Er anerkennt die Notfallleistungen in Bottenwil, welche durch die Armee erbracht werden sollen. Auf Grund der neuen Informationen und einer Besichtigung vor Ort wurde die Sachlage am Freitag, 21. Juli 2017 neu beurteilt. Dabei spricht der Baumeister Verband Aargau die Unbedenklichkeitserklärung für das Bauvorhaben gemäss Antrag vom 17. Juli 2017 aus. Der Vorstand weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass für weitere Arbeiten wenn möglich das örtliche Gewerbe berücksichtigt werden soll.