Zwiebelschalenprizip bewährt sich bei Kältearbeit – auch für noch so coole Typen

Für Arbeiten, die im Freien durchgeführt werden müssen, gibt es keine Temperaturgrenzen. Der Laie versteht unter Kälte zwar meist eisige Temperaturen oder solche unter dem Gefrierpunkt. Kältearbeit beginnt aber für den Menschen bereits unterhalb einer Lufttemperatur von +15 °C.

Niedrige Lufttemperaturen beeinträchtigen die Beweglichkeit, Feingefühl und Geschicklichkeit. Wind und Nässe können das Kälteempfinden verstärken. Bei angepasster Kleidung, das heisst solcher, die nicht nur den Wärmeverlust, sondern auch die Schweissbildung verhindert, ist deshalb die gesundheitliche Gefährdung in aller Regel gering.

 

Regelmässige Aufwärm-Pausen empfohlen

Aus gesundheitlichen Gründen sollten im Freien Arbeitende regelmässige Aufwärmzeiten einhalten, um nicht auszukühlen. Sobald die Temperaturen unter minus 5 °C fallen, sollten sich Arbeitnehmer alle 90 Minuten eine Auszeit von 15 Minuten aus der Kälte gönnen. Bei Temperaturen  zwischen minus 5 °C und plus 10 °C sind alle 150 Minuten Aufwärmzeiten von 10 Minuten angeraten.

 

Vor allem die Extremitäten bei Arbeiten in der Kälte schützen

Die Gefahren, die sich durch einen zu langen Aufenthalt in der Kälte oder eine Unterkühlung ergeben, sind unter keinen Umständen auf die leichte Schulter zu nehmen. Die kältebedingte Minderdurchblutung von Haut und Extremitäten ruft Kälteempfindungen sowie Einschränkungen von Beweglichkeit, Sensibilität und Geschicklichkeit hervor. Durch die gleichzeitige Abnahme des Reaktionsvermögens, der Aufmerksamkeit und der Leistungsfähigkeit erhöht sich zudem die Unfallgefahr.

Um sich bei Arbeiten im Freien vor der Kälte zu schützen, kleiden Beschäftigte sich am besten nach dem Zwiebelschalen-Prinzip: Mehrere dünne Lagen sind dabei eher zu empfehlen als eine dicke. Beim Schuhwerk ist vor allem darauf zu achten, dass die Sohlen dick genug sind und wenig Kälte durchlassen. Die Hände lassen sich am besten warmhalten, indem Arbeitnehmer ein Paar dünne Handschuhe unter einem dicken Paar anziehen. Wer dann beispielsweise mit einem Schraubenschlüssel, Hammer etc. hantieren muss, kann die dicken Handschuhe kurz ausziehen und bleibt immer noch durch die dünnen geschützt. Das kalte Metall muss der „Büezer“ auf diese Weise nicht mit blossen Fingern anfassen.

 

Achtung Rutschgefahr bei Schnee- und Eisglätte

Auf Schnee und Eis kann man leicht ausrutschen und je nach Ort auch abstürzen. Geeignete Schutzmassnahmen wie Schneeräumung, Enteisungen, das Verlegen von Matten oder Anbringen von Absperrungen reduzieren die Gefahrenquellen auf Baustellen effizient. Da sich durch die Witterung und die verkürzten Tage auch die Sichtverhältnisse verschlechtern, empfiehlt es sich zudem, reflektierende Arbeitskleidung zu tragen und die Arbeitszeiten der Winterzeit anzupassen.

Folgende 10 Schutzmassnahmen sind vorzusehen:

  • Aufenthaltsraum für Pausen zum Aufwärmen
  • Warme, alkoholfreie Getränke trinken
  • Garderobe mit Waschgelegenheit und Toilette
  • Massnahmen gegen Zugluft (Umwandungen)
  • Korrekte Sitzgelegenheit, gegebenenfalls Tisch
  • Atmungsaktive Winterbekleidung
  • Thermowäsche (z. B. Mikrofasern, Merinowolle)
  • Thermoeinlagesohlen mit Aluminiumfolie für das Schuhwerk
  • Ausreichende Windstopp-Eigenschaften für Kältearbeit im Freien

Gabelstapler, Baufahrzeuge usw. mit beheizten Fahrerkabinen

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