Schweizerische Gewerbezeitung – Auf Drängen des sgv und der Branchenverbände hat der Bundesrat die Jugendarbeitsschutzverordnung revidiert. Jugendliche müssen nun nicht länger das 18. Altersjahr abwarten, bis sie «gefährliche» Arbeiten in ihrem erlernten Beruf verrichten dürfen.
Am 1. Juli 2018 tritt die revidierte Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) in Kraft und mit ihr der sogenannte Inländervorrang light. Arbeitgeber müssen offene Stellen in Berufen mit mindestens 8% Arbeitslosigkeit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden.