Informationen zum Landesmantelvertrag (LMV) 2023 - 2025
Die Allgemeinverbindlichkeit ist durch die Sozialpartner bei der zuständigen Behörde beantragt worden. Die zuständige Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit erfüllt sind, und entscheidet über den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit. Der Entscheid ist noch ausstehend.
Obwohl der LMV noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden ist, sind bereits verschiedene Fragen zum Anwendungsbereich und zur Auslegung einiger der neuen Bestimmungen vorhanden. Die Schweizerische Paritätische Vollzugskommission für das Bauhauptgewerbe (SVK) hat an ihrer Vorstandssitzung vom 8. Februar 2023 verschiedene Entscheide zu den Vollzugsfragen gefällt. Die Auslegungsfragen und Entscheide des SVK-Vorstands sind unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.pbkbauag.ch/dokumente/
Nachfolgend sind die Anpassungen durch den Schweizerischen Baumeisterverband zusammengefasst: https://baumeister.swiss/lmv-2023-vollzugsfragen-durch-svk-geklaert/